Beitragsordnung 

Beitragsordnung des BSV Eintracht Mahlsdorf e.V.

  1. §1  Der Beitrag wird durch Lastschriftverfahren eingezogen. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Überweisung möglich.

  2. §2  Die Einzugsdaten lauten wie folgt: Monatlich: am 01. vorfristig

    Jährlich: zum 01.07. eines jeden Jahres

  3. §3  Höhe des Beitrages – gültig ab 01.01.2020

    1. Für aktive Vereinsmitglieder
      a. Der monatliche Beitrag beträgt grundsätzlich 25,– Euro b. Der jährliche Beitrag beträgt 275,– Euro

    2. Für passive Vereinsmitglieder (kein Trainingsbetrieb)

      1. Der monatliche Beitrag beträgt grundsätzlich 10,00 Euro

      2. Der jährliche Beitrag beträgt 120,00 Euro

    3. Ausnahmen:

      1. Für den Verein aktive Schiedsrichter sind von der Beitragspflicht für die Dauer

        Ihre Tätigkeit als Schiedsrichter befreit. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie auch als

        Spieler/-in in Mannschaften des Vereins tätig sind.

      2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht für die Dauer Ihrer

        Ehrenmitgliedschaft befreit.

      3. Für den Verein tätige Personen, sei es als Trainer und/oder Übungsleiter.

      4. Vereinsmitglieder die Leistungen aus dem Teilhabepaket in Anspruch nehmen,

        haben grundsätzlich eine Beitragspflicht in Höhe des in §3 Punkt1 und/oder 2. Es ist Ihnen jedoch gestattet, den Eigenanteil um den Betrag zu kürzen, der Ihnen durch das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellt wird. Gleichwohl haben Sie Sorge zu tragen, dass die Differenz dem Konto des Vereins durch die öffentliche Hand überwiesen wird.

  4. §4  Folgen des Beitragsrückstandes

    1. Rückstand von zwei Monatsbeiträgen – Mahnung durch den Verein

    2. Rückstand von 3 Monatsbeiträgen – vorläufiger Entzug des Spielrechtes

    3. Rückstand von 6 oder mehr Monatsbeiträgen – Einleitung Vereinsausschluß