Beitragsordnung des BSV Eintracht Mahlsdorf e.V.
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§1 Der Beitrag wird durch Lastschriftverfahren eingezogen. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Überweisung möglich.
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§2 Die Einzugsdaten lauten wie folgt: Monatlich: am 01. vorfristig
Jährlich: zum 01.07. eines jeden Jahres
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§3 Höhe des Beitrages – gültig ab 01.01.2020
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Für aktive Vereinsmitglieder
a. Der monatliche Beitrag beträgt grundsätzlich 25,– Euro b. Der jährliche Beitrag beträgt 275,– Euro -
Für passive Vereinsmitglieder (kein Trainingsbetrieb)
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Der monatliche Beitrag beträgt grundsätzlich 10,00 Euro
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Der jährliche Beitrag beträgt 120,00 Euro
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Ausnahmen:
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Für den Verein aktive Schiedsrichter sind von der Beitragspflicht für die Dauer
Ihre Tätigkeit als Schiedsrichter befreit. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie auch als
Spieler/-in in Mannschaften des Vereins tätig sind.
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Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht für die Dauer Ihrer
Ehrenmitgliedschaft befreit.
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Für den Verein tätige Personen, sei es als Trainer und/oder Übungsleiter.
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Vereinsmitglieder die Leistungen aus dem Teilhabepaket in Anspruch nehmen,
haben grundsätzlich eine Beitragspflicht in Höhe des in §3 Punkt1 und/oder 2. Es ist Ihnen jedoch gestattet, den Eigenanteil um den Betrag zu kürzen, der Ihnen durch das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellt wird. Gleichwohl haben Sie Sorge zu tragen, dass die Differenz dem Konto des Vereins durch die öffentliche Hand überwiesen wird.
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§4 Folgen des Beitragsrückstandes
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Rückstand von zwei Monatsbeiträgen – Mahnung durch den Verein
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Rückstand von 3 Monatsbeiträgen – vorläufiger Entzug des Spielrechtes
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Rückstand von 6 oder mehr Monatsbeiträgen – Einleitung Vereinsausschluß
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