Unsere Heimat: Sportplatz "Am Rosenhag"
Unsere Wettkampfarena und Trainingsstätte ist der Sportplatz "Am Rosenhag". Der Verein verfügt hier über eine gepflegte Sportanlage mit einem Rasenplatz, einem Kunstrasenfeld, einem "Mini-Spielfeld", einer Beachvolleyball-Anlage und einem Vereinshaus. In diesem Vereinshaus ist nicht nur unsere Geschäftsstelle zu Hause, sondern auch ausreichend Platz, um unsere Mitglieder und Gäste zu bewirten. Außerdem gehört hierzu ein großzügiger Außenbereich und ein uriger und einladender Biergarten zum Rasenplatz hin. Für das leibliche Wohl wird täglich gesorgt.
Zusätzlich zu unserer Heimstätte "Am Rosenhag" steht uns für den Trainings- und Spielbetrieb der Sportplatz Lichtenhainer Straße (Kunstrasen) zur Verfügung.
Richtlinien
Damit jeder sich "Am Rosenhag" wilkommen fühlt, ist es wichtig, dass alle Gäste, Trainer, Betreuer und Spieler gewisse Richtlinien beachten.
Diese dienen dem respektvollen Miteinander aber auch dem Erhalt der Sportstätte.
Folgende Richtlinien sind zu beachten:
– Glasflaschen sind auf dem Sportgelände und in den Funktionsräumen verboten.
– Das Rauchen in den Funktionsräumen ist untersagt.
– Das mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
– Fahrräder und ähnliche Fahrzeuge sind an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen.
– Es gilt Leinenzwang für Hunde. Haustiere jeder Art dürfen nicht in die Funktionsgebäude.
– Alle Besucher des Sportgeländes begegnen sich mit Respekt und auf Augenhöhe.
– Fans, die Ihre Mannschaft auf dem Kunstrasen anfeuern wollen, tun dies hinter der Ballustrade auf der Längsseite des Platzes.
Das Anfeuern von den Stirnseiten oder von der gegenüberliegenden Seite (dort steht der Soccer-Court), ist nicht gestattet.
Aufgrund der momentanen Coronapandemie hat sich das Land Berlin für folgende Auflagen auf Sportanlagen und zugehörigen Funktionsgebäuden entschieden:
– Auf dem gesamten Sportgelände gilt die 3G-Regel. Besucher, Funktionäre und Spieler müssen bei Aufforderung einen Geimpften-, oder Genesenennachweis oder einen negativen Schnelltest vorzeigen. Der Test darf dabei nicht älter als 24h sein.
– Für die Funktionsgebäude gilt die 2G-Regel. Es dürfen sich dort also nur geimpfte oder genesene Spieler und Funktionäre aufhalten.
Minderjährige dürfen Funktionsgebäude auch mit einem negativen Schnelltest, welcher nicht älter als 24h ist, betreten.
Schüler müssen ihren Schülerausweis mit sich führen, da dieser als Nachweis einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbetriebs gilt.
Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, entfallen von diesen Regelungen.
– Das Tragen eines medizinischen Mund-und-Nasen-Schutzes ist in allen Funktionsgebäuden Pflicht.
– Aufgrund der aktuellen Pandemie bitten wir alle, die nicht direkt zu den Fußballmannschaften gehören, darauf zu verzichten die Funktionsgebäude zu betreten.